Aus dem Verbundenen Pfarramt Emmer-Wesertal
von Eberhard Lange
Zum 1.1.2022 haben die Kirchengemeinden der Region 5 im Kirchenkreis Hameln-Pyrmont die Arbeitsgemeinschaft Verbundenes Pfarramt Emmer Wesertal (VPEW) gegründet um vor dem Hintergrund zurückgehender Kirchenmitgliederzahlen und damit kleiner werdenden Kirchengemeinden die zukünftige pfarramtliche Versorgung in der Region sicher zu stellen.
2021 wurde Pastor Detlef Richter in Hämelschenburg in den Ruhestand versetzt. 2022 bzw. 2023 wurden das Pastorenehepaar Margot und Bernhard Haffke in Tündern und Afferde und im August 2023 Pastorin Birgit Schulz in Hastenbeck/Voremberg pensioniert. Mit Blick auf den aktuellen PastorInnen-Mangel war es ein Glück, dass Pastor Jan-Sören Damköhler für den Pfarrbezirk Tündern-Hämelschenburg des VPEW gewonnen werden konnte. 2024 ist nun auch noch Pastor Frank Reunig aus der Kirchengemeinde Ohsen in seinen verdienten Ruhestand getreten. Damit müssen die verbleibenden Pastoren Jahnke und Damköhler sowie Diakon Michael Lies, hoffentlich nur vorübergehend, die hauptamtliche Arbeit im Verbundenen Pfarramt leisten. Das stellt alle Beteiligten vor große Herausforderungen und erfordert von den Ehrenamtlichen in den Kirchengemeinden vollen Einsatz.
Zurzeit werden Pastorinnen oder Pastoren überall händeringend gesucht. Deshalb konnte die Pfarrstelle Afferde noch nicht wiederbesetzt werden. Durch die Pensionierung von Pastorin Birgit Schulz in Hastenbeck/Voremberg ist die dortige Pfarrstelle endgültig entfallen und deshalb muss die Kirchengemeinde künftig durch die Schaffung eines Pfarrbezirk Afferde-Hastenbeck/Voremberg mitversorgt werden. Auch die Pfarrstelle in Ohsen muss 2024 ausgeschrieben und neu besetzt werden.
Vom Landeskirchenamt kam die Nachricht, dass alle „Arbeitsgemeinschaften“, so wie sie in unserer Region geschaffen wurde, zum 31.12. 2023 aufgelöst werden müssen. Hintergrund sind unvertretbare Mehrbelastungen, die sich unter anderem aus dem Umsatzsteuerrecht für die Kirchengemeinden ergeben werden. Daraufhin hat der Vorstand des VPEW eine Arbeitsgruppe eingesetzt, die sich mit anderen Möglichkeiten der zukünftigen Zusammenarbeit beschäftigt hat. Ziel blieb die Zusammenarbeit und Gestaltung des kirchlichen Lebens in den Gemeinden ohne die Eigenständigkeit in bestimmten Bereichen zu verlieren. Das Ergebnis der Beratungen ist die Änderung der Zusammenarbeitsform von der Arbeitsgemeinschaft (VPEW) in den sogenannten Kirchengemeindeverband, der als Körperschaft des öffentlichen Rechts noch weitere Entwicklungsmöglichkeiten bietet. Die Kirchenvorstände im derzeitigen „Verbundenen Pfarramt“ müssen diesem Schritt zustimmen, ebenfalls der Kirchenkreisvorstand, das Landeskirchenamt und das Kultusministerium in Hannover. Wenn alle Entscheidungträger zustimmen, kann der Kirchengemeindeverband seine Arbeit in 2024 aufnehmen.
Der Kirchenvorstand Afferde