13.03.24:
Sebastian Schlagmann 338 Stimmen
Friederike Oelerking 375 Stimmen
Laura Schwekendiek 426 Stimmen
(alle Angaben ohne Gewähr)
Foto: Petra Manderla
Hinweis aus dem LandeskrichenamT: Grundsätzlich ist es möglich, dass ein wahlberechtiges Gemeindemitglied eine Beschwerde gegen die Wahl erhebt. Das geht allerdings nur innerhalb einer Woche nach der Bekanntgabe des Wahlergebnisses. Die Wochenfrist beginnt, sobald die Kirchengemeinde das Wahlergebnis bekanntgegeben hat (und in der Veröffentli-chung auf das Beschwerderecht und die einwöchige Frist hingewiesen wurde.)
Gemeindebrief Afferde Ausgabe 1/24