Rückblick Kirchenvorstandswahlen 2018

Am 11. März diesen Jahres fanden Kirchenvorstandswahlen in unserer Landeskirche statt.
Die Amtsperiode beträgt sechs Jahre. Diesmal durfte man sogar ab 14 Jahren wählen.


Unser Kirchenvorstand darf aus sieben Mitgliedern (und dem Pastorenehepaar) bestehen. Fünf Mitglieder sollten gewählt, zwei berufen werden. Mindestens eine Berufung ist vorgeschrieben.

Zur Kandidatur für 2018 hatten sich sechs Kandidaten bereit erklärt.

Der Wähler hatte jedoch nicht fünf Stimmen, sondern maximal vier Stimmen. Die Häufung mehrerer Stimmen auf einen Namen (Kumulieren) ist nicht zulässig. Falls mehr als vier Namen oder kein Name gekennzeichnet oder Zusätze gemacht worden sind, war der Stimmzettel ungültig.
Das Wahllokal im Gemeindehaus war am 11. März von 11 bis 17 Uhr geöffnet. Die anschließende Auszählung war öffentlich.

Die offizielle Einführung des neuen Afferder Kirchenvorstandes erfolgte in der St.-Georg-Kirche Anfang Juni 2018

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Bernhard Haffke/ B. Sterner