Alter Friedhof, Cumberlandstraße

Einst 1885 eröffnet diente der Ort der Ruhe und Stille der Afferder Bürgern bis 1968 als öffentliche Bestattungsstätte. Noch bis 2009 wurden Bestattungen mit alten Nutzungsrechten durchgeführt.

Es gibt zu Zeit wieder zwei „ aktive“ Friedhöfe in Afferde.

Es sind die Friedhöfe:

     - Am „Schecken“ (Betreiber Stadt Hameln) (Erd- und Urnenbestattungen)

     - Friedhof Cumberlandstraße (Betreiber Kirchengemeinde Afferde (Urnenbesattungen)

Dies ist möglich, weil der Friedhof Cumberlandstraße ( alter Friedhof) im Jahre 2010 als reiner Urnenfriedhof wieder geöffnet wurde !!

Trauerfeiern sind in der Kirche und seit 2012 auch wieder in der Kapelle möglich.

Auf dem alten Friedhof gilt das kirchliche Bestattungsrecht!

Wer kann dort bestattet werden?

Es können dort Personen christlichen Glaubens bestattet werden, die Mitglied in einer Gliedkirche der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen in Deutschland waren. Bei ihrem Ableben sollten diese ihrem Wohnsitz in unserer Kirchengemeinde gehabt haben. Bestatten werden außerdem Personen, die bei ihrem Tode ein Recht auf Beisetzung einer bestimmten Grabstelle besaßen.

Urnengemeinschaftsgrabstätten: Platz für zwei Urnen

Urnenreihengrabstätten: Platz für eine Urne

Urnenwahlgrabstätten: Platz für vier Urnen

Die Ruhezeiten betragen in der Regel 20 Jahre. Bei den Urnengemeinschaftsgrabstätten ist die Pflege der Grabstelle im Kaufpreis enthalten.

Detaillierte Informationen erteilt Ihnen gerne Anette Welsch vom Afferder Gemeindebüro (Tel.: 05151/52838).

Dort ist auch das umfangreiche Faltblatt „Friedhof der Ev.-luth. Kirchengemeinde St. Georg Afferde“ erhältlich.

Die Kapelle auf unserem kirchlichen Friedhof an der Cumberlandstraße ist nun für christliche Trauerfeiern im kleinen Rahmen geöffnet worden.

Durch die neue Bestuhlung, die der Förderverein finanziert hat, finden rund 16 Personen einen Sitzplatz.